Getränkepauschalen
für Feierlichkeiten
Damit
Sie als Gastgeber auch ungestört feiern können, haben
Sie die Möglichkeit, im Voraus eine Personenpauschale für
Getränke festzulegen. Sie brauchen sich dann nicht mehr um
den Getränkeverzehr zu sorgen.
Getränkepauschale 1
à 27,00 EUR pro Person
beinhaltet: 1 Glas Sekt, Sekt – Orangensaft zum
Empfang, Bier, Hausweine, Säfte,
alkoholfreie Getränke, Kaffee & Tee
Getränkepauschale 2
à 40,00 EUR pro Person
beinhaltet: wie Pauschale 1, zusätzlich Spirituosen
„Hausmarke“
Getränkepauschale
3 (nur für Kinder von 3 bis 15 Jahren)
à 12,00 EUR pro Kind
beinhaltet: alle
alkoholfreien Getränke, Kakao, Tee und heiße Schokolade
Diese Pauschalen gelten für einen
Zeitraum von max. 6 Stunden
(Wir berechnen 5,00 EUR pro Person pro Verlängerungsstunde
bei Pauschale 1
,
10,00 EUR pro Person pro Verlängerungsstunde bei
Pauschale 2
Für mitgebrachte Getränke berechnen wie ein entsprechendes
Korkgeld.)
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